Hygienekonzept zur Öffnung des Sportheims SV 1920 Mupperg
Auf Basis der Handlungsanweisungen zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen und Hygienevorschriften zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV-2
1. Die verantwortliche Person
Helmut Höhn, Vorsitzender
2. Angaben zur genutzten Raumgröße in Gebäuden
Raum der Gaststätte: 65m²
3. Angaben zur begehbaren Grundstücksflächen unter freiem Himmel
Außenbereich: 80m²
4. Angaben zur raumlufttechnischen Ausstattung
Der Innenbereich enthält 6 Fenster, die beidflügelig zu öffnen sind.
Die Fenster liegen sich gegenüber, so dass ein Luftstrom zur Belüftung gewährleistet ist.
Desweiteren verfügt der Gastraum über einen Abluftventilator.
5. Maßnahmen zur regelmäßigen Be- und Entlüftung
Die Fenster sind während des Betriebes der Gaststätte mindestens gekippt geöffnet, so dass ein kontinuierlicher Luftaustausch stattfindet.
6. Maßnahmen zur weitgehenden Gewährleistung des Mindestabstands
Die Tische in unserer Gaststätte werden mit maximal 4 Stühlen bestuhlt.
Der Mindestabstand zwischen den äußeren Stühlen der Tischgruppe beträgt mindestens 1,5m.
Für den Außenbereich gilt ebenfalls der Abstand von mindestens 1,5m je Tischgruppe.
Die Platzierung der Gäste erfolgt hinsichtlich der gültigen Bestimmungen der Kontaktbeschränkungen auf Basis der Verordnung der Landesregierung bzw. des Landkreises.
7. Maßnahmen zur angemessenen Beschränkung des Publikumsverkehrs
Der Zugang der Gäste zu den Tischen erfolgt nur nach Rücksprache mit dem Verantwortlichen.
Es werden nur so viele Gäste eingelassen, wie maximale Sitzplätze verfügbar sind.
Es wird eine Liste ausgelegt, in der der Name und Besuchszeitraum des Gastes erfasst wird, sowie dessen Erreichbarkeit.
8. Maßnahmen zur Einhaltung der allgemeinen und besonderen Infektionsschutzregeln
Vor Betreten der Gaststätte wird der Besucher über die gültigen Hygieneregeln an der Tür informiert:
Händereinigung und Desinfektion
Hygieneregeln beim Husten und Niesen
Mindestabstand
Hinweis, dass ein Besuch von Gästen, die sich krank fühlen oder in Quarantäne befinden wegen SARS-CoV-2 oder in häuslicher Isolierung wegen COVID-Erkrankung, strikt untersagt ist
Im Eingangsbereich wird vor Betreten des Gastraums ein Ständer mit Desinfektionsmittel aufgestellt. Die Sitzplätze werden durch den Verantwortlichen angewiesen.
Die Besetzung des Tisches erfolgt nach gültigen Corona-Maßnahmenkatalog zu den Kontaktbeschränkungen der Landesregierung.
Die Bedienung erfolgt am Tisch.
Nach jedem Gastwechsel erfolgt eine gründliche Reinigung berührter Flächen (Tische, Armlehnen, alle Gegenstände in den Gastzimmern, Handläufe, Türgriffe). Für besonders frequentierte Bereiche wie Eingang und Sanitärräume werden die Reinigungsintervalle dokumentiert.
Die Sanitäranlagen sind Einzeln zu betreten. Für den Weg muss der Gast einen Mund-Nase-Schutz benutzen. In den Sanitärräumen wird auf die Hygieneregeln hingewiesen. Es gibt ausschließlich Einwegpapierhandtücher, sowie Desinfektionsmittelständer.
Benutzte Gläser werden im Geschirrspüler mit mindestens 60°C gespült.
9. Maßnahmen zur Sicherstellung des spezifischen Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes, soweit Beschäftigte betroffen sind.
Es liegt kein Verhältnis mit Arbeitnehmern vor.
Der Ausschank erfolgt über ein festes Kernteam des Sportvereins. Dieses Kernteam erhält einen Hygieneunterweisung. Der Verantwortliche ist für einen festen gelegten Zeitraum für den Ausschank eingeteilt. Dies wird dokumentiert.
Der Ausschank erfolgt mit einem Mund-Nase-Schutz.